Unbeschriebenes Planungsheft, Reisebüchlein, schlichte Karte und Hausschlüssel auf einem Tisch.
← BeiträgeRechtliche Informationen zu Taiwan

ARC in Taiwan: Verlängerung, Umzug und Wiedereinreise

7 Minuten Lesezeit

Symbolbild zu Verlängerung und Reiseplanung; abgebildet sind keine echten Ausweise oder persönlichen Unterlagen.

Das Ablaufdatum der ARC gilt auch dann weiter, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag verlängert. Wer in Taiwan bleiben will, muss die Verlängerung nach Artikel 31 des Einwanderungsgesetzes vor Ablauf bei der National Immigration Agency (NIA) beantragen. Für die gewöhnliche ARC beginnt das Antragsfenster nach Artikel 9 der Aufenthaltsverordnung drei Monate vor dem Ende der laufenden Aufenthaltsdauer.

Endet die Beschäftigung, auf der der Aufenthalt beruht, kann die Aufenthaltsberechtigung schon vor diesem Datum betroffen sein. Bei Wegfall des Aufenthaltsgrundes sieht Artikel 31 grundsätzlich die Aufhebung der Genehmigung und die Ungültigerklärung der ARC vor; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich.

Verlängerung bei fortbestehendem Aufenthaltsgrund

Die Unterlagen für den gewöhnlichen Verlängerungsantrag nennt NIA-Anleitung 0902: Antrag, Foto, Reisepass, bisherige ARC und aktuelle Nachweise des Aufenthaltsgrundes. Bei einer Beschäftigung gehören der einschlägige Bescheid und eine höchstens einen Monat alte Beschäftigungsbestätigung dazu. Nach einem Umzug wird außerdem der neue Adressnachweis benötigt.

Studierende beantragen die Verlängerung im studentischen Online-Verfahren. Die Studienbescheinigung darf höchstens einen Monat alt sein. Wer Mandarin lernt, muss zusätzlich die Anwesenheitsnachweise des letzten Semesters vorlegen. Die Dauer dieser Verlängerung richtet sich nach der Bescheinigung und beträgt höchstens sechs Monate; insgesamt soll die Besuchs- und Aufenthaltsdauer im beschriebenen Sprachlernverfahren grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten.

Was ist zu tun, wenn der neue Beschäftigungsbescheid noch aussteht? Wer auf den Bescheid wartet, sollte mit der bestehenden ARC, ihrem Ablaufdatum und dem Stand des Beschäftigungsantrags noch vor Ablauf bei der zuständigen NIA-Stelle klären, ob ein zusätzlicher Antrag möglich oder erforderlich ist. Eine Zusage des Arbeitgebers allein sichert den weiteren Aufenthalt nicht.

Vier Monate vor Ablauf öffnet sich das Verlängerungsfenster für die Employment Gold Card. Dasselbe gilt für die Unternehmer-ARC bei fortbestehendem Geschäft. Besteht das Geschäft nicht mehr, beschreibt die NIA einen anderen Verlängerungsweg mit einem Antragsfenster von drei Monaten.

Wohnadresse und Arbeitsstätte: Meldung innerhalb von 30 Tagen

Nach Artikel 31 Absatz 6 des Einwanderungsgesetzes muss die Änderung der Wohnadresse oder Arbeitsstätte innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden, gerechnet ab dem Tag nach der Änderung. Die Meldung darf daher nicht bis zu einer später fälligen ARC-Verlängerung aufgeschoben werden.

Als Nachweis der neuen Adresse dient ein Mietvertrag oder ein anderer anerkannter Wohnnachweis. Studierende melden die Änderung nach NIA-Anleitung 0929 im Online-System und legen ARC sowie Änderungsnachweis vor.

Mit einem Arbeitgeberwechsel kann auch eine neue Beschäftigungserlaubnis erforderlich werden. Ist die Erlaubnis an einen Arbeitgeber gebunden, muss der neue Bescheid die neue Beschäftigung abdecken; eine Datenänderung bei der NIA ersetzt den arbeitsrechtlichen Antrag nicht. Gesetzliche Ausnahmen und offene Arbeitserlaubnisse sind dabei zu berücksichtigen. Maßgeblich sind die Artikel 43, 48 und 53 des Beschäftigungsdienstgesetzes.

Wechsel vom Studium zur Arbeit oder aus dem Familienaufenthalt

Wer vom Studium in eine Beschäftigung wechselt oder den Familienaufenthalt durch eine eigene Beschäftigung ablöst, ändert den Aufenthaltsgrund. Für die in Artikel 23-1 des Einwanderungsgesetzes genannten Fälle kann die Änderung bei der NIA beantragt werden. Artikel 7 der Aufenthaltsverordnung setzt dafür 30 Tage ab Eintritt der Änderung an. Hier zählt bereits der Ereignistag.

Antrag oder MeldungFrist
Gewöhnliche ARC-VerlängerungIn den letzten drei Monaten vor Ablauf des genehmigten Aufenthalts.
Änderung der Wohnadresse oder ArbeitsstätteInnerhalb von 30 Tagen ab dem Tag nach der Änderung.
Änderung des Aufenthaltsgrundes in einem Fall des Artikels 23-1Innerhalb von 30 Tagen ab dem Ereignistag.

Außerhalb der Fälle des Artikels 23-1 verlangt Artikel 7 einen erneuten Visumantrag. Innerhalb von 15 Tagen ab Eintritt der Änderung ist bei der BOCA oder einer ihrer Zweigstellen erneut ein Resident Visa zu beantragen; danach folgt der Aufenthaltsantrag bei der NIA. Welche Frist gilt, hängt somit vom bisherigen und vom neuen Aufenthaltsgrund ab. Eine allgemeine Erlaubnis, nach jedem Statusverlust noch einen Monat zu bleiben, lässt sich daraus nicht ableiten.

Artikel 31 erlaubt unter seinen jeweiligen Voraussetzungen eine Fortsetzung des Aufenthalts trotz Wegfalls des bisherigen Grundes, etwa nach dem Tod der Bezugsperson, in bestimmten familiären Schutzsituationen, während eines gerichtlichen Arbeitsstreits oder während der Behandlung einer Arbeitsverletzung. Der jeweilige Sachverhalt muss belegt sein. Über den weiteren Aufenthalt entscheidet die Behörde.

Neuer Pass, verlorene oder beschädigte ARC

Neue Passdaten müssen bei der NIA aktualisiert werden. Studierende legen dafür nach Anleitung 0929 den neuen Pass als Änderungsnachweis vor; für andere Kategorien beschreibt Anleitung 0902 das Verfahren bei geänderten Angaben. Die 30-Tage-Frist für einen Umzug gilt nicht ohne eigene Grundlage auch für jede Änderung von Passdaten.

Eine verlorene ARC muss ersetzt werden. Für den Antrag in Taiwan nennt die NIA unter anderem Antrag, Foto und Pass sowie eine Verlusterklärung oder eine polizeiliche Bescheinigung. Der Polizeibericht ist also nicht in jedem Fall die einzige zulässige Unterlage. Für den Ersatz einer verlorenen oder beschädigten Karte fallen nach Artikel 7 der Gebührenordnung 500 NT$ an.

Bei Verlust im Ausland kommen laut NIA-Mitteilung ein Online-Antrag oder ein Antrag durch eine bevollmächtigte Person in Taiwan in Betracht. Welche Beglaubigung und Vollmacht erforderlich sind, richtet sich nach dem Verfahren. Vor dem Rückflug sollte mit der NIA und der zuständigen Auslandsvertretung geklärt werden, welcher Nachweis für die Rückkehr benötigt wird.

Eine Ausreise kann den laufenden Antrag beenden

Für die Rückkehr während eines befristeten Aufenthalts verlangt Artikel 34 des Einwanderungsgesetzes grundsätzlich eine vor der Ausreise beantragte Wiedereinreisegenehmigung. Die NIA-Dokumentenhinweise verweisen dazu auf den Vermerk zur mehrfachen Wiedereinreise auf der ARC. Vor der Reise sollten dessen Gültigkeit, die ARC und die Passdaten abgeglichen werden. Daueraufenthaltsberechtigte unterliegen einer gesetzlichen Sonderregelung.

Nach der Online-Anleitung für Fachkräfte und Angehörige wird ein Antrag nicht weitergeprüft, wenn die Person während der Bearbeitung ausreist. Die Studentenanleitung nennt dieselbe Folge für den dort beschriebenen ARC-Antrag nach Einreise mit Visitor Visa. Ein Eingangs- oder Zahlungsbeleg bestätigt keine Wiedereinreiseberechtigung.

Ist die ARC bereits abgelaufen, sollte die betroffene Person umgehend die NIA kontaktieren. Bei einer Überschreitung von weniger als 30 Tagen ermöglicht Artikel 31 unter bestimmten Voraussetzungen einen erneuten Antrag: Der ursprüngliche Aufenthaltsgrund muss fortbestehen, und die gesetzliche Sanktionierung muss erfolgt sein. Diese Regelung schafft keine reguläre Nachfrist.

Eine Anfrage bei der NIA sollte das Ablaufdatum der ARC, das Ende oder die Änderung des Aufenthaltsgrundes, einen Umzug und geplante Reisetermine nennen. Die Übersicht zu Arbeit, Studium und Familie erläutert mögliche neue Aufenthaltszwecke; der Beitrag zur ersten ARC beschreibt die Antragsunterlagen. Aus den Daten muss vor allem hervorgehen, welches Ereignis die nächste Frist auslöst.

Quellenstand: 24. Oktober 2026. Die Angaben betreffen den befristeten Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in Taiwan. Für Festlandchina, Hongkong, Macau und taiwanesische Staatsangehörige ohne Haushaltsregistrierung gelten Sonderregeln; bei einem laufenden Verfahren sind die tatsächlichen Bescheide und Mitteilungen maßgeblich.

Amtliche Quellen

Häufige Fragen

Kann ich meine neue Adresse erst bei der ARC-Verlängerung melden?
Ein Umzug hat eine eigene Meldefrist. Wohnadresse und Arbeitsstätte müssen innerhalb von 30 Tagen nach einer Änderung bei der NIA aktualisiert werden, gerechnet ab dem Tag nach der Änderung. Wer die Meldung mit der Verlängerung verbindet, muss diese Frist trotzdem einhalten.
Reicht der Beleg meines laufenden ARC-Antrags für die Wiedereinreise?
Der Eingangs- oder Zahlungsbeleg bestätigt keine Wiedereinreiseberechtigung. Für die Reise müssen Pass, Aufenthalts- und Wiedereinreisegenehmigung gültig sein; außerdem kann die Ausreise ein laufendes Verfahren beenden, etwa im Online-Verfahren für Fachkräfte.
Muss ein neuer Pass wie ein Umzug innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden?
Die gesetzliche Frist für Wohnadresse und Arbeitsstätte gilt nicht ohne eigene Grundlage auch für jede Änderung von Passdaten. Die neuen Daten müssen bei der NIA aktualisiert werden. Vor einer Reise ist zu klären, welche Nachweise und gegebenenfalls welche neue Karte benötigt werden.

This article provides general information and is not legal advice on any individual matter.